Haushaltskunden und Kleinunternehmen können entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Grundversorgung (Versorgung in letzter Instanz) gem. § 45 Abs. 4 NÖ ElWG 2005 in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail) des Interessenten an uns und das Vorliegen eines bestehenden Netznutzungsvertrages mit dem örtlichen Netzbetreiber.
Das Grundversorgungsprodukt ist ein reines Energieprodukt. Zusätzlich zu bezahlen sind sämtliche Netzdienstleistungen wie z.B. Netzentgelte, Messleistungen sowie vom Netzbetreiber einzuhebende allfällige weitere Abgaben und Steuern. Diese werden vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Als Tarif kommt für Haushaltskunden der Tarif Optima (Grundversorgung) und für Unternehmer der reguläre Tarif Gewerbe (siehe oben) zur Anwendung.
Für die Grundversorgung gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) der Polsterer Kerres Ruttin Holding GmbH.
Vor der Belieferung mit einem Grundversorgungsprodukt hat der Kunde eine Barsicherheit auf das Konto des Lieferanten einzuzahlen oder in Bar zu erlegen. Die Höhe der Barsicherheit richtet sich bei Haushaltskunden nach der Abschlagszahlung für einen Monat und bei Kleinunternehmen nach den Abschlagszahlungen für drei Monate.
Zudem kann der Grundversorgungsvertrag durch den Lieferanten gemäß § 45 Abs. 6 NÖ ElWG 2005 aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein sonstiger Lieferant bereit ist, einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschließen.
Nähere Informationen finden Sie bei der E-Control.