Unter Antrag können Kundinnen und Kunden für Ihre Anlagen, welche als Gewerbe/Landwirtschaft gelten aber auch einen oder mehrere Hauptwohnsitze von natürlichen Personen aufweisen, den Stromkostenzuschuss beantragen. Dabei wird gleichzeitig ebenfalls ermittelt ob der Stromkostenergänzungszuschuss zusteht und allenfalls berücksichtigt.
Die Anträge müssen bis 31.05.2023 gestellt werden.
Für unsere Energie-Kundinnen und -Kunden gilt:
Identifikationsnummer: AT002271
Prüfnummer: 2271
Wir haben alle davon betroffenen Kundinnen und Kunden in einem persönlichen Anschreiben über diese Antragsmöglichkeit informiert. Dabei haben wir leider eine falsche Identifikations- und Prüfnummer angegeben. Bitte verwenden Sie die oben angegebenen Nummern.
Nach einem weiteren Gesetzesbeschuss steht fest wie die ergänzende Unterstützung für größere Haushalte aussieht - mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz an einer Adresse. Außerdem kommen nun auch Gewerbe/Landwirtschaftliche Anlagen mit Hauptwohnsitzen in den Genuß von Zuschüssen.
Informieren Sie sich hier.
Im März 2023 feiert das Theater Varieté am Kirchenplatz 9 Eröffnung und bringt Unterhaltung unterschiedlicher Art in ein aufregendes Ambiente nach Kleinneusiedl. Den Spielplan finden Sie direkt auf der Webseite des Veranstalters unter www.papierfabrik-variete.com.
Dieses Vorhaben wird mit freundlicher Unterstützung von der Europäischen Union co-finanziert.
Die Strompreisebremse gilt für begünstigte Verbräuche seit 01. Dezember 2022. Nähere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie hier.
Im bereitgestellten Online-Tool können Sie außerdem Ihren Teilzahlungsbetrag berechnen - jeweils inklusive oder exklusive der Strompreisbremse. Darin finden Sie auch Ihren prognostizierten individuellen Zuschuss aus der Strompreisbremse zu Ihrem Vertrag.
Der Stromkostenzuschuss wurde im Parlament beschlossen. Dieser wird begünstigten Personen für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 für ein jährliches Grundkontingent in der Höhe von maximal 2.900 kWh gewährt. Der Energiepreis für dieses Grundkontingent wird auf 10 EUR-Cent pro kWh begrenzt.
Damit wird bei unseren Kundinnen und Kunden diese Förderung bereits bei der nächsten Jahresabrechnung zum 31.12.2022 automatisch berücksichtigt. Es ist keine eigener Antrag notwendig!
Die individuelle Höhe der Förderung wird dabei auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen.
Aufgrund der aktuellen Energiekrise ruft die Bundesregierung vor allem in Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison die Bevölkerung zum Energiesparen auf. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Schlagwort Mission 11.
Es handelt sich um hilfreiche Tipps um Energie und damit Kosten einzusparen!
Nutzen Sie die Möglichkeit den NÖ Strompreisrabatt zu beantragen.
Weitere Informationen beim Amt der NÖ Landesregierung.
Gefördert werden 11 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Durchschnittstromverbrauchs eines Haushaltes. Ausgangspunkt dafür ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresverbrauch an Energie. Für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, bezahlen Kundinnen und Kunden weiterhin den vereinbarten Stromtarif.
Anspruch auf die Förderung haben alle Haushalte in Niederösterreich - die Höhe hängt von der Anzahl der Personen (inkl. Kinder) ab, die per 1. Juli 2022 mit Hauptwohnsitz im Haushalt gemeldet waren. Weder das Alter der Personen, noch die Wohnfläche oder das Einkommen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Zeitlich begrenzt ist die Förderung mit 30. September 2023.
Anders als beim Energiekostenausgleich wird diese Förderung nicht mit uns als Energielieferanten - und damit nicht auf Ihrer Stromrechnung - verrechnet. Konsumentinnen und Konsumenten bekommen diese Förderung in monatlichen Teilbeiträgen zwischen Oktober 2022 und September 2023 auf Ihr Konto ausbezahlt.
Sobald die Antragsmöglichkeit verfügbar ist werden wir darüber infomieren.
Leider müssen wir davon ausgehen, dass einige postalisch versendete Gutscheine vom Ministerium nicht verarbeitet wurden. Unsere Kundinnen und Kunden erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben von uns worin Sie - unter anderen - darüber infomiert werden ob für den Energie-Vertrag ein Gutschein übermittelt wurde.
Gegebenenfalls kann unter www.energiekostenausgleich.gv.at ein neuer Gutschein beantragt und eingelöst werden. Bevorzugen Sie die digitale Einlösung - lassen Sie sich wenn notwendig von einem Angehörigen dabei unterstützen.
Neue Gutscheine können bis 31.08.2022 beantragt werden.
© 2023 Polsterer Kerres Ruttin Holding GmbH, Mühlstraße 3, 2431 Enzersdorf an der Fischa
Impressum | AGBs | Schlichtungsstellen | Rechtliche Hinweise | Datenschutzerklärung | Alle Rechte vorbehalten!