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Stromnetz - EnergiegemeinschaftenNutzungsmöglichkeiten im ÜberblickIm Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) ist die Umsetzung von erneuerbaren Energiegemeinschaften in Österreich geregelt. Erneuerbare EnergiegemeinschaftenEntsprechend dem EAG-Paket können Energiegemeinschaften nicht nur innerhalb von Objekten (z.B. Wohnhäusern) gebildet werden, sondern auch im „Nahbereich“; in unserem Fall innerhalb des Gemeindegebietes von Kleinneusiedl. Ziel ist es Energie aus der Region in der Region zu verwerten. Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer sind über das öffentliche Netz miteinander verbunden. Die Zuordnung der Energie auf die einzelnen Verbraucher der Energiegemeinschaft erfolgt wie bei den gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen. Das öffentliche Netz wird dafür nur teilweise beansprucht. Daher wird für diese Anteile ein reduziertes Netzentgelt (der Ortsnetztarif) verrechnet. Zusätzlich gelten Erleichterungen bei den Abgaben. BürgerenergiegemeinschaftenEine weitere Möglichkeit der direkten Zuordnung von Energieerzeugung und Verbrauch sind Bürgerenergiegemeinschaften. Auch diese sind im EAG-Paket geregelt. Der NahbereichInnerhalb unseres Konzessionsgebietes gibt es zwei unterschiedliche Grenzen für den Nahebereich:
Dementsprechend kommen auch zwei unterschiedliche Ortsnetztarife zur Anwendung: Für die Teilnehmer einer „lokalen“ Energiegemeinschaft gilt ein („lokaler“) Ortsnetztarif. Für Teilnehmer einer „regionalen“ Energiegemeinschaft gilt ein etwas höherer („regionaler“) Ortsnetztarif. GrundsätzlichesDie Regeln für die vergünstigte Abrechnung sind von der Regulierungsbehörde E-Control mit Verordnung festgelegt worden. Demnach werden die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt für teilnehmede Netzbenutzer einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft in Bezug auf jenen Verbrauch, der durch zugeordnete eingespeiste Energie einer Erzeungsanlage aus der Gemeinschaft abgedeckt wird, um nachfolgende Prozentsätze reduziert:
Weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften findet man unter: |
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