Mit einer kommenden gesetzlichen Anpassung wird voraussichtlich die monatliche Abrechnung Ihres Stromverbrauches neuer Standard. Wir möchten Sie aus diesem Grund schon frühzeitig darüber informieren.
Jährliche Abrechnung
Bisher ist es üblich, dass unsere Kundinnen und Kunden unterjährliche Teilbetragsvorschreibungen bezahlen und einmal jährlich, zum 31. Dezember, eine Jahresabrechnung erstellt wird.
Der Vorteil dieser Methode ist, dass Ihre Zahlungen ganzjährig gleich bleiben obwohl jahreszeitlich bedingte Schwankungen des Stromverbrauches - vor allem bei Heizen-mit-Strom - auftreten.
Nachteile dieser Methode sind, dass ein sich verändertes Verbrauchsverhalten der Kundinnen und Kunden nur einmal jährlich bemerkbar wird und dass sich während des Jahres änderte Tarife zu hohen Nachzahlungen bei der Abrechnung führen können.
Monatliche Abrechnung
Neu möglich ist es, dass Ihr Stromverbrauch monatlich abgerechnet wird, auf Basis der tatächlichen Messwerte - es gibt in diesem Modell keine Teilbeträge mehr. Sie erhalten also pro Monat eine Abrechnung.
Die Vorteile dieser Methode sind, dass sich sowohl ändernde Tarife, als auch ein sich änderntes Verbrauchsverhalten rasch bemerkbar machen. Als Kundin oder Kunde bleibt man mit diesem Modell gut informiert über die regelmäßigen Kosten.
Nachteil: Bei jahreszeitlich sich stark änderndem Verbrauchsverhalten (vor allem: Heizen-mit-Strom) führt dieses Modell zu hohen Abrechnungen in der Heizsaison und geringen Abrechnungen in den Sommer-Monaten.
Eine Umstellung der Abrechnungsmethode ist pro Jahr jeweils einmal möglich. Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu in einem persönlichen Gespräch.
Gestern wurde medienwirksam eine Veränderung bei der Strompreisbremse (bzw. dem Stromkostenzuschuss) bekannt gegeben. Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass eine Senkung des oberen Referenzwertes von 40 Cent auf 25 Cent pro kWh per 01. Juli 2024 keine nennenswerte Auswirkung auf unsere Kundinnen und Kunden haben wird.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu in einem persönlichen Gespräch.
Gerne weisen wir darauf hin, dass der Stromkostenzuschuss bzw. die Strompreisbremse um ein halbes Jahr verlängert wurde. Das bedeutet, dass die Strompreisbremse für folgende KundInnen-Gruppen zu nachfolgenden Terminen zur Anwendung kommt:
Die Verlängerungen kommen automatisch zu Stande.
Bitte beachten Sie unsere geänderte Erreichbarkeit in der Weihnachts- und Neujahrszeit 2023/2024. Unser Büro ist von 22.12.2023 bis 07.01.2024 geschlossen. Persönlich stehen wir Ihnen wieder am Montag, 08.01.2024 zur Verfügung.
Im Falle eines Stromausfalles steht Ihnen unser Bereitschaftsdienst wie gewohnt unter 02230 93 080 DW 9 zur Verfügung!
Für sonstige Anliegen wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns - diese werden wir fallweise bearbeiten.
Unter Antrag können Kundinnen und Kunden für Ihre Anlagen, welche als Gewerbe/Landwirtschaft gelten aber auch einen oder mehrere Hauptwohnsitze von natürlichen Personen aufweisen, den Stromkostenzuschuss beantragen. Dabei wird gleichzeitig ebenfalls ermittelt ob der Stromkostenergänzungszuschuss zusteht und allenfalls berücksichtigt.
Die Anträge müssen bis 31.05.2023 gestellt werden.
Für unsere Energie-Kundinnen und -Kunden gilt:
Identifikationsnummer: AT002271
Prüfnummer: 2271
Wir haben alle davon betroffenen Kundinnen und Kunden in einem persönlichen Anschreiben über diese Antragsmöglichkeit informiert. Dabei haben wir leider eine falsche Identifikations- und Prüfnummer angegeben. Bitte verwenden Sie die oben angegebenen Nummern.
Nach einem weiteren Gesetzesbeschuss steht fest wie die ergänzende Unterstützung für größere Haushalte aussieht - mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz an einer Adresse. Außerdem kommen nun auch Gewerbe/Landwirtschaftliche Anlagen mit Hauptwohnsitzen in den Genuß von Zuschüssen.
Informieren Sie sich hier.
Im März 2023 feiert das Theater Varieté am Kirchenplatz 9 Eröffnung und bringt Unterhaltung unterschiedlicher Art in ein aufregendes Ambiente nach Kleinneusiedl. Den Spielplan finden Sie direkt auf der Webseite des Veranstalters unter www.papierfabrik-variete.com.
Dieses Vorhaben wird mit freundlicher Unterstützung von der Europäischen Union co-finanziert.
Die Strompreisebremse gilt für begünstigte Verbräuche seit 01. Dezember 2022. Nähere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie hier.
Im bereitgestellten Online-Tool können Sie außerdem Ihren Teilzahlungsbetrag berechnen - jeweils inklusive oder exklusive der Strompreisbremse. Darin finden Sie auch Ihren prognostizierten individuellen Zuschuss aus der Strompreisbremse zu Ihrem Vertrag.
Der Stromkostenzuschuss wurde im Parlament beschlossen. Dieser wird begünstigten Personen für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 für ein jährliches Grundkontingent in der Höhe von maximal 2.900 kWh gewährt. Der Energiepreis für dieses Grundkontingent wird auf 10 EUR-Cent pro kWh begrenzt.
Damit wird bei unseren Kundinnen und Kunden diese Förderung bereits bei der nächsten Jahresabrechnung zum 31.12.2022 automatisch berücksichtigt. Es ist keine eigener Antrag notwendig!
Die individuelle Höhe der Förderung wird dabei auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen.
Aufgrund der aktuellen Energiekrise ruft die Bundesregierung vor allem in Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison die Bevölkerung zum Energiesparen auf. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Schlagwort Mission 11.
Es handelt sich um hilfreiche Tipps um Energie und damit Kosten einzusparen!
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